Rahmenbedingungen für Beratung und Therapie
Kontaktaufnahme / Erstgespräch
Nach telefonischer Kontaktaufnahme wird ein Termin zum Erstgespräch vereinbart. In diesem Erstgespräch geht es um eine erste Problem- und Zieldefinition, um die Klärung der persönlichen Erwartungen und Wünsche an die Beratung / Therapie. Es werden Informationen über die Bedingungen für eine solche Beratung und Therapie weitergegeben. Am Ende des Gespräches wird darüber entschieden, ob eine gemeinsame Bearbeitung der definierten Problemsituation beginnen kann.
Dauer und Frequenz
Eine Beratungs- bzw. Therapieeinheit dauert in der Regel 50 – 60 Minuten. Die Dauer und die Frequenz der einzelnen Therapiesitzungen werden individuell vereinbart und sind unter anderem von der individuellen Problematik abhängig. Generell gilt, dass die zeitliche Dauer einer Therapie von der Zielerreichung bestimmt wird, aber letztlich so kurz wie möglich, und so lange wie notwendig sein sollte.
Verschwiegenheitspflicht Psychotherapeut*innen
Um Ihnen eine geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu bieten, sind Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sowie deren Hilfspersonal gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Krankenkasse
Die Kosten der Psychotherapie können bei Vorliegen einer diagnostizierten psychischen Erkrankung zum Teil über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die Diagnose wird nach den klinisch-diagnostischen Leitlinien mit der internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD 10) kodifiziert.
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Infos finden Sie unter
Antrag auf Kostenzuschuss fuer Psychotherapie.pdf (116,5 KiB)
Bestaetigung und Information.pdf (142,5 KiB)
Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung
Die meisten privaten Zusatzversicherungen übernehmen dann die restlichen Kosten der Psychotherapie (bis zu einer bestimmten Höhe – dies muss vom Klienten selbst abgeklärt werden)
Regelung bei Terminabsage
Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, muss dieser bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch abgesagt werden. Geschieht dies nicht, wird auch der nicht eingehaltene Termin zur Gänze in Rechnung gestellt werden. Eine Rückerstattung über die Krankenkasse wäre in einem solchen Fall leider nicht möglich.
ÖGK (vormals GKK) | € 28,00 |
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) | € 40,00 |
SVS (nur für vormals SVA-Versicherte) | € 21,80 |
SVS (nur für vormals SVB-Versicherte) | € 50,00 |